Auszug aus dem Sitzungsbericht der Landesregierung vom 27. April 1999



Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0440-MDBLTG; MA 35) Gemäß § 22 Abs 1 und 2 des Wiener Veranstaltungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 12/1971 idgF werden für die laufende Funktionsperiode der Theaterkommission für Wien folgende Personen als Behindertenvertreter zum Mitglied der Theaterkommission bzw. dessen Stellvertreter

Behindertenvertreter: TOAR Ing Peter Groiss, Magistratsabteilung 12
Stellvertreter: Edi Riha, pA ARGE Rehab, 1, Stubenring 2

und zum neuen Mitglied der Theaterkommission für Wien als stellvertretender Physikatsarzt wird an Stelle des verstorbenen Oberphysikatsrats Dr Manfred Wolfert, Herr Physikamtsarzt Dr Antoniu-Florentin Nicolau berufen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0441-MDBLTG; MA 50) Die von der GESIBA Gemeinnützige Siedlung- und Bauaktiengesellschaft mit dem Sitz in 1, Eßlinggasse 8-10 beantragte Ausnahmegenehmigung betreffend die Geschäfte
a) direkte Beteiligung zu einem Drittel an einer zu gründenden Holding-Gesellschaft (Ges.m.b.H.) mit einem Stammkapital von 600 000 ATS,
b) indirekte Beteiligung an einer von der Holding-Gesellschaft gem a) gegründeten "Gasometer Mall Errichtungs- und Betriebs-Gesellschaft m.b.H",
c) Übernahme einer Bürgschaft gegenüber einem inländischen Kreditinstitut bis zu 25 % für die Finanzierung der Investition (Geschäftsflächen, Veranstaltungshalle und Garagen in den Gasometern A und C) erforderlichen Kreditbetrags wird unter den Auflagen

zu a)

  1. den Geschäftszweig nicht auszuweiten
  2. die Gesellschaft der Prüfung durch den österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband zu unterwerfen
  3. während des Bestehens der Holding-Gesellschaft die Anteile der gemeinnützigen Bauträger nicht unter 50 % abzusenken

zu b)

  1. den Geschäftszweck
    - Erwerb von Miteigentumsanteilen an den Gasometern A bis D, verbunden mit Wohnungseigentum an den Geschäftsflächen, der Veranstaltungshalle im Gasometer B und den Garagen in den Gasometern A und C
    - Planung, Errichtung, Finanzierung und Vermietung der Geschäftsflächen, Veranstaltungshalle und Garagen in den Gasometern A und C nicht auszuweiten
  2. die Gesellschaft der Prüfung durch den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband zu unterwerfen
  3. den Anteil der Holding-Gesellschaft an der Besitzgesellschaft nicht unter 50 % abzusenken
  4. gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0442-MDBLTG; MA 50) Die von der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in 1, Werdertorgasse 9 beantragte Ausnahmegenehmigung betreffend die Geschäfte
a) direkte Beteiligung zu einem Drittel an einer zu gründenden Holding-Gesellschaft (Ges.m.b.H) mit einem Stammkapital von 600 000 ATS,
b) indirekte Beteiligung an einer von der Holding-Gesellschaft gem a) gegründeten "Gasometer Mall Errichtungs- und Betriebs-Gesellschaft m.b.H.",
c) Übernahme einer Bürgschaft gegenüber einem inländischen Kreditinstitut bis zu 25 % für die Finanzierung der Investition (Geschäftsflächen, Veranstaltungshalle und Garagen in den Gasometern A und C) erforderlichen Kreditbetrags wird unter den Auflagen

zu a)

  1. * den Geschäftszweig nicht auszuweiten
  2. * die Gesellschaft der Prüfung durch den österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband zu unterwerfen
  3. * während des Bestehens der Holding-Gesellschaft die Anteile der gemeinnützigen Bauträger nicht unter 50 % abzusenken

zu b)

  1. * den Geschäftszweck
    - Erwerb von Miteigentumsanteilen an den Gasometern A bis D, verbunden mit Wohnungseigentum an den Geschäftsflächen, der Veranstaltungshalle im Gasometer B und den Garagen in den Gasometern A und C
    - Planung, Errichtung, Finanzierung und Vermietung der Geschäftsflächen, Veranstaltungshalle und Garagen in den Gasometern A und C nicht auszuweiten
  2. * die Gesellschaft der Prüfung durch den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband zu unterwerfen
  3. * den Anteil der Holding-Gesellschaft an der Besitzgesellschaft nicht unter 50 % abzusenken

gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)